Kraftfahrtversicherung

Die Kraftfahrtversicherung wird auch Kraftverkehrsversicherung oder Autoversicherung genannt. Die Kraftfahrtversicherung ist ein organisatorisch verselbständigter Versicherungszweig, dessen vertragsrechtliche Grundlage die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung sind. In Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Kraftfahrt-Unfallversicherung und Gepäckversicherung gliedert sich die Kraftfahrtversicherung:
– Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Zur Abwehr unbegründeter Sachersatzansprüche Dritter gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen infolge des Gebrauches eines Kraftfahrzeuges, dient die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Verkehrsopferhilfe e.V. in Hamburg leistet bei Fahrerflucht oder nicht versichertem Fahrzeug Entschädigung.
– Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung): In der Teilkaskoversicherung versichert die Kaskoversicherung Schäden aufgrund von Beschädigung, Zerstörung und Verlust des Fahrzeuges durch Brand, Explosion, Entwendung, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild. Darüber hinaus werden in der Vollkaskoversicherung Schäden durch Unfall sowie mut- oder böswillige Handlungen Fremder versichert.
– Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassen-Unfallversicherung): Die Kraftfahrt-Unfallversicherung ist eine Unfallversicherung für Insassen sowie angestellte Fahrer und Beifahrer eines Fahrzeuges, soweit der Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeuges steht.
– Die Gepäckversicherung versichert das mitgeführte, dem persönlichem Bedarf dienende Gepäck.
Es handelt sich bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung. Teil- oder Vollkasko-, Unfall- und Gepäckversicherung können bei der Kraftfahrtversicherung zusätzlich als kombinierte Versicherung abgeschlossen werden. Über ein sehr differenziertes Tarifwerk verfügt die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Die Fahrzeugart und Fahrzeugverwendung, die Motorstärke, der Zulassungsort sowie der Beruf des Fahrzeughalters werden als Tarifmerkmale herangezogen.
Die Verkehrs-Service-Versicherung weist eine enge Verbindung zur Kraftfahrtversicherung auf, die bei Panne, Unfall, Diebstahl oder Totalschaden gemäß den Versicherungsbedingungen Kosten erstattet sowie Fahrzeugrückholung, Krankenrücktransport oder Kinderrückholung bei Erkrankung, Verletzung oder Tod des Fahrers zahlt.