Die im Rahmen der Kostenartenrechnung erfassten Kosten werden je nach Sinn und Zweck Kostenstellen zugeordnet. Diesen Vorgang nennt man Kostenzuteilung.
Die im Rahmen der Kostenartenrechnung erfassten Kosten werden je nach Sinn und Zweck Kostenstellen zugeordnet. Diesen Vorgang nennt man Kostenzuteilung.