Kostenvoranschlag

Der jeweilige Vertragspartner (Handwerker, Bauunternehmer) richtet mit dem Kostenvoranschlag eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten an den interessierten Auftraggeber. Der Kostenvoranschlag stellt keine Garantie für den anschließenden Rechungsbetrag dar. Werden die geschätzten Kosten des Kostenvoranschlags erheblich überschritten, so muss der Handwerker den Bauherrn informieren.