Kostenmiete

Für preisgebundenen Wohnraum ist die Kostenmiete die Höchstmiete, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Die Kostenmiete setzt sich aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten der Wohnanlage zusammen. Zu den Kapitalkosten zählen:
• Eigenkapitalverzinsung mit 4 %
• Gesamtkosten mit 15 % und
• Eigenkapital mit 6 %
Zu den Bewirtschaftungskosten zählen:
• Abschreibung
• Verwaltungs- und Instandhaltungskosten und
• Mietausfallrisiko
Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung, mit der anschließend die Durchschnittsmiete ermittelt wurde, werden die Aufwendungen ermittelt.