Kooperation

In der weitesten Form ist die Kooperation jede Art der Zusammenarbeit zwischen am Wirtschaftsleben beteiligten Personen und Institutionen. Der Begriff Kooperation umfasst somit praktisch jede Form von Unternehmungszusammenschließung.
Im engeren Sinn ist unter Kooperation eine Funktionskoordinierung oder –ausgliederung zwischen mindestens zwei rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Unternehmen zu verstehen. Trotz eines Verzichts auf einige vertraglich vereinbarte Handlungsalternativen soll die Selbständigkeit der an der Kooperation beteiligten Unternehmen erhalten bleiben.