Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren entfallen unter bestimmten Voraussetzungen

Die Eröffnung eines Geschäfts- oder Girokontos setzt stets einen Bankvertrag voraus. Die Bank / das Kreditinstitut kann für erbrachte Dienstleistungen sogenannte Bankgebühren erheben, zu denen auch Kontoführungsgebühren gehören. Kontokorrent-/Girokontenverträge sind überwiegend standardisiert, enthalten allgemeine Regelungen zur Geschäftsbeziehung zwischen Kunde und Bank sowie einen Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Kreditinstituts. Kontoführungsgebühren finden sich wie alle weiteren Entgelte/Gebühren beispielsweise für Transaktionen, Kreditkarte, Geldkarte (ec-/Maestro-Karte), Einsatz der Kreditkarte im In-/Ausland oder die Nutzung von Geldautomaten im In-/Ausland innerhalb der AGB unter Konditionen. In Deutschland sind Kreditinstitute verpflichtet, auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufmerksam zu machen.

Kontoführungsgebühren berechnen Banken als monatliche Pauschale oder je einzelnem Buchungsposten, wobei mindestens fünf aller monatlichen Buchungsvorgänge kostenlos durchgeführt werden müssen. Obwohl Banken in Deutschland keine Gebühren für Leistungen erheben dürfen, die zu ihren gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten gehören, haben in der Praxis oftmals erst Auseinandersetzungen zwischen Verbraucherschützern und Banken vor dem Bundesgerichtshof (BGH) letztendlich zu Kostensenkungen geführt.

Gutbetuchte Kunden durch Wegfall der Kontoführungsgebühren für sich zu gewinnen, entwickelte sich, als beispielsweise die Postbank anfing, ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang auf diese Gebühr zu verzichten. Seitdem das Online-Banking von vielen Bankkunden bevorzugt wird, ist das „kostenlose Girokonto“, was den Verzicht auf Kontoführungsgebühren meint, weitverbreitet. Direktbanken verwalten Girokonten überwiegend ohne Kontoführungsgebühren. Manche setzen dafür allerdings regelmäßigen Geldeingang in Form von Lohn, Gehalt, Rente, sonstigen Bezügen voraus, weshalb solcherart Konten Gehaltskonto heißen. Nutzen Kleingewerbebetreibende, Selbstständige, Freiberufler das Girokonto einer Direktbank oder das im Bereich Online-Banking einer Filialbank als Geschäftskonto, ist der Verzicht auf Kontoführungsgebühren allgemein nicht üblich.