Konsumentenschutzgesetz

Das Konsumentenschutzgesetz (KschG) regelt, wie Privatpersonen Verträge mit Firmen abschliessen, erfüllen und lösen können.

Regelungen im Konsumentenschutzgesetz

– Kostenvoranschläge sind in der Regel kostenlos
– Ein Kunde muss unverlangte Leistungen nicht bezahlen
– Unbestellte Waren muss man weder zurückschicken, noch bezahlen. Man darf sie aber auch nicht benutzen.
– Von Haustürgeschäften oder Ausflugsfahrten getätigte Käufe können binnen einer Woche zurückgegeben werden.

Verträge zwischen Jaufleute unterleigen nicht dem Konsumentenschutzgesetz (KschG).