Konsensmäßiger Zustand

Aus dem letztgültigen Stand der erteilten Baubewilligung und den zugehörigen Beilagen (Lageplan, Baupläne, Baubeschreibung, statische Berechnungen, Detailpläne usw.), ergibt sich der konsensmäßige Zustand bei Gebäuden und baulichen Anlagen. Der Zustand ist herzustellen und zu erhalten, die Benützung darf nur im Rahmen des Konsens erfolgen.