Konkurrenzverbot

Konkurrenzverbot ist ein Verbot folgende Dinge zu tun:
– für sich Geschäfte machen, in der die Gesellschaft Geschäfte tätigt
– an anderen Gesellschaften desselben Geschäftszweig als persönlich haftender Gesellschafter teilhaben

Es können natürlich vertraglich noch andere Verbote festgehalten werden.