Konkurrenzverbot
Konkurrenzverbot ist ein Verbot folgende Dinge zu tun:
- für sich Geschäfte machen, in der die Gesellschaft Geschäfte tätigt
- an anderen Gesellschaften desselben Geschäftszweig als persönlich haftender Gesellschafter teilhaben
Es können natürlich vertraglich noch andere Verbote festgehalten werden.