Ein Komplementär ist Gesellschafter einer KG oder KEG.
Der Komplementär haftet unbeschränkt und solidarisch, arbeitet aktiv im Unternehmen mit und hat die volle Entscheidungsgewalt.
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Der Komplementär haftet unbeschränkt und solidarisch, arbeitet aktiv im Unternehmen mit und hat die volle Entscheidungsgewalt.