mein-wirtschaftslexikon.de

Das einfach verständliche Wirtschaftslexikon!

Verweise

Komplementär

Ein Komplementär ist Gesellschafter einer KG oder KEG.
Der Komplementär haftet unbeschränkt und solidarisch, arbeitet aktiv im Unternehmen mit und hat die volle Entscheidungsgewalt.


Begriff bewerten!

Komplementär Bewertung: 0.0/5 (0 Stimmen abgegeben)