Kommunalabgaben

Kommunalabgaben umfassen Steuern, Gebühren und Beiträge, die von Gemeinden auf der Grundlage landesrechtlicher Kommunalabgabengesetzte erhoben werden. Der Anteil an der Einkommensteuer, der den Gemeinden zufließt, sowie privatrechtliche Entgelte, die Benutzungsgebühren gleichkommen, zählen nicht zu den Kommunalabgaben. Die Gemeinden verschaffen sich über die Kommunalabgaben einen erheblichen Teil der finanziellen Mittel, die sie zur Wahrnehmung ihrer vielfältigen Aufgaben benötigen.