Kommanditgesellschaft auf Aktien

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien ist eine Mischform aus Kommanditgesellschaft und Aktiengesellschaft. Eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gläubigern unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter) und die übrigen Gesellschafter an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich (das heißt über ihre Einlage hinaus) für Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre), ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Als Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft auf Aktien eine juristische Person und steht somit der Aktiengesellschaft näher als der Kommanditgesellschaft.
Nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Kommanditgesellschaft bestimmt sich das Rechtsverhältnis der unbeschränkt haftenden Gesellschafter untereinander und gegenüber den Kommanditaktionären sowie gegenüber Dritten). Nur den unbeschränkt haftenden Gesellschaftern steht bei der Kommanditgesellschaft auf Aktien die Geschäftsführung zu. Diese üben praktisch die Funktion des Vorstandes der Aktiengesellschaft aus.