Kollektivverträge

Schriftliche Vereinbarungen zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber nennt man Kollektivverträge. Aus dem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen viele Rechte und Pflichten. Der Kollektivvertrag regelt die gegenseitigen aus dem Arbeitsverhältnis entstehenden Rechte und Pflichten. Anstellungserfordernisse, Arbeitszeit, Besoldung und Urlaub sind beispielsweise Inhalte des Kollektivvertrages.