Körperschaftswald

Der Körperschaftswald ist ein Wald im Eigentum von Gemeinden, Zweckverbänden sowie sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der Wald von Religionsgemeinschaften sowie von Rechtsverbänden, Haubergsgenossenschaften, Markgenossenschaften und Gehöferschaften, gilt nicht als Körperschaftswald.