Knappschaftsversicherung

Die Knappschaftsversicherung ist ein Zweig der sozialen Sicherung im Bereich der Sozialversicherung. Aus der knappschaftlichen Kranken- und Rentenversicherung besteht die Knappschaftsversicherung. In der Knappschaftsversicherung sind im Wesentlichen Arbeitnehmer versichert, die gegen Entgelt in knappschaftlichen Betrieben beschäftigt sind, das heißt in Bergbauunternehmungen sowie in engem Zusammenhang damit stehenden Nebenbetrieben. Zum Teil betrifft die Knappschaftsversicherung aber auch Arbeitnehmer die in Hüttenwerken und Betrieben der Stahlindustrie tätig sind.
Höher als in anderen Zweigen der Sozialversicherung und berufsspezifisch ausgeformt (besondere Betonung der Vorbeugung vor Berufskrankheiten) sind die Leistungen der Knappschaftsversicherung. Natürlich stehen diesen erhöhten Leistungen der Knappschaftsversicherung auch erhöhte Beitragssätze gegenüber. Rentenarten bei der Knappschaftsversicherung sind die Bergmannsrente (wegen verminderter bergmännischer Berufsfähigkeit oder wegen Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn keine wirtschaftlich gleichwertige Arbeit mehr ausgeführt werden kann); das Knappschaftsruhegeld, die Knappschaftsausgleichsleistungen (Zusatzleistungen an Bergleute bei Vollendung des 55. Lebensjahres, die aus Rationalisierungsgründen ihren Arbeitsplatz verloren haben) und aus dem Leistungszuschlag nach mindestens fünf Jahren ständiger Arbeit unter Tage.