Kleinunternehmer

Liegt der Umsatz einer Firma im Vorjahr unter 17.500 Euro spricht man von einem Kleinunternehmer. Nicht höher als 50.000 Euro darf der Umsatz des Kleinunternehmens unter dem Jahr sein. Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen und können umsatzsteuerpflichtige Vermietungen vornehmen.