Klage

Die Klagschrift des Klägers wird allgemein als Klage bezeichnet. Die Klage muss einen konkreten Antrag enthalten. Der Anspruchgegner wird mit der Klage aufgefordert ein gewisses Tun zu unterlassen. Weiters muss die Klage das Angebot notwendiger Beweismittel enthalten und die Begründung für die Ausstellung der Klage.