Als Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) kann ein Vertragsteil eine Kaution verlangen, sollte der andere Vertragsteil die Vertragsbedingungen nicht einhalten (z.B. Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Inventar).
Als Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag oder ein Sparbuch) kann ein Vertragsteil eine Kaution verlangen, sollte der andere Vertragsteil die Vertragsbedingungen nicht einhalten (z.B. Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Inventar).