Kartellbehörden

Die für die Überwachung der Kartelle zuständigen Behörden werden Kartellbehörden genannt. Grundsätzlich gelten das Bundeskartellamt, daneben der Bundesminister für Wirtschaft und in den übrigen Fällen die nach Landesrecht zuständige oberste Landesbehörde als Kartellbehörden. Die Befugnisse (Auskunfts-, Einsichts-, Prüfungsrecht) der einzelnen Kartellbehörden sind gesetzlich geregelt.