Karenz

Sowohl von den Müttern als auch den Vätern kann die Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts im Anschluss an den Mutterschutz beantragt werden. Diese Freistellung ohne Arbeitsentgelt nennt man Karenz. Die Elternkarenz kann grundsätzlich bis zum 2. Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Eine Verlängerung für weitere sechs Monate ist mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Zweimal darf bei der Karenz zwischen den Eltern gewechselt werden. Beim ersten Wechsel zwischen der Mutter-Karenz und der Vater-Karenz kann sich die Karenz sogar für ein Monat überlappen.