Kapitalertragsteuer

KESt ist die Kurzform von Kapitalertragsteuer. Auf alle Zinserträge aus Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die im Inland ausbezahlt werden, beträgt die Kapitalertragsteuer 25 %. Der Zinssatz, den das Sparprodukt (ob Girokonto, Sparbuch usw.) ist davon unabhängig. Grundsätzlich gibt es im Bereich der Spareinlagen keine Ausnahmen von der Kapitalertragsteuer. Nur die staatliche Prämie des Bausparvertrages ist Kapitalertragsteuer-frei. Weiters ist die Kapitalertragsteuer eine Finalsteuer für bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen, d.h. mit der Bezahlung der Kapitalertragsteuer ist die Einkommensteuer für Zinserträge aus Geldeinlagen und die Erbschaftsteuer, wenn das Vermögen vererbt wird, abgegolten. Sofern die Spareinlage nicht innerhalb eines Kalenderjahres vollständig aufgelöst wird, wird die Kapitalertragsteuer per 31.12. jedes Jahres eingehoben.