Kapitaleinkünfte
Einkünfte aus Kapitalvermögen, sofern sie nicht zu den Gewinneinkünften oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gehören, werden Kapitaleinkünfte genannt. Zu den Kapitaleinkünften gehören:
- Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften sowie von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
- Einnahmen aus stiller Beteiligung und partiarischen Darlehen
- Zinsen aus Geldforderungen