Kalte Aussperrung

Eine kalte Aussperrung liegt dann vor, wenn durch ein Ausbleiben der Zulieferteile die eigene Produktion stillgelegt werden muss.
Derart ausgesperrte Arbeitnehmer haben weder einen Anspruch auf Lohn oder Gehalt noch auf Geld aus der Streikkasse.
Besondere Brisanz erhält dieser Sachverhalt bei Anwendung von Just-in-Time Belieferung, da hier kalte Aussperrungen schnell unvermeidlich sind.