Kaffeesteuer

Die Kaffeesteuer ist eine dem Bund zufließende spezielle Verbrauchsteuer. Rohkaffee, Röstkaffee, Kaffeeauszüge und Kaffeeessenzen gehören zu den Steuerobjekten der Kaffeesteuer. Die Kaffeesteuer für Rohkaffee wird als Einfuhrsteuer ausgestaltet, da dieser stets eingeführt wird. Der Importeur gilt bei der Kaffeesteuer als Steuerschuldner. Eine Mengensteuer mit nach Kaffeearten gestaffelten Steuersätzen (Euro Betrag je Kilogramm) ist die Kaffeesteuer.