InvZulG

InvZulG steht für Investitionszulagengesetz. Beim Investitionszulagengesetz handelt es sich um ein Förderinstrument. Ziel des Investitionszulagengesetzes ist es Anreize für zusätzliche Unternehmensinvestitionen in den neuen Ländern zu setzen. Betriebliche Investitionen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter werden gefördert. Das Investitionszulagengesetz dient als Ergänzung der Investitionsförderung „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.