InvorG

InvorG steht für Gesetz über den Vorrang von Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen (Investitionsvorranggesetz). Bei diesem Gesetz handelt es sich um Regelungen welche dem Übergang von der Planwirtschaft zur Marktwirtschaft dienen. Das Ziel welches dieses Gesetz verfolgt ist folgendes: es geht darum, Grundstücke, Gebäude und so weiter für  förderungswürdige Investitionszwecke zu nutzen. Bei diesen Investitionszwecken handelt es sich beispielsweise um die Schaffung von Arbeitsplätzen. Die oben genannten Grundstücke beziehungsweise Gebäude sind Gegenstand von Rückübertragungsansprüchen ehemaliger Eigentümer.