Instandhaltungsrückstellung

Instandhaltungsrückstellung – (Instandhaltungsrücklage)
Bei der Instandhaltungsrückstellung handelt es sich um Finanzmittel, welche zur Instandhaltung beispielsweise eines Wohnhauses dienen. Es gibt keine gesetzliche Regelung wie hoch die jährliche Rücklage sein muss. Die Instandhaltungsrücklage ist von großer Wichtigkeit, sie dient als Vorsorge für später, wenn Instandhaltungsarbeiten an beispielsweise Dach, Fenster Fassade und so weiter vorgenommen werden müssen. Für die angeführten Instandhaltungsarbeiten sollten bei einer 70 m² Wohnung welche bereits 12 Jahre als ist somit jährlich ca. €525,– zurückgelegt werden. Grundsätzlich gilt, das die wohnungs- beziehungsweise Hauseigentümer die nötigen finanziellen Mittel aufbringen müssen, um Ihr Eigentum ( Wohnhaus) so zu erhalten, das eine Wertminderung verhindert wird.