Steht eine Firma vor einer unüberwindbaren Zahlungsschwierigkeit, muss ein Insolvenzverfahren bei Gericht eingeleitet werden.
Bei einem Vergleich bzw. Ausgleich bleibt der Betrieb bestehen, beim Konkurs wird es aber aufgelöst.
Steht eine Firma vor einer unüberwindbaren Zahlungsschwierigkeit, muss ein Insolvenzverfahren bei Gericht eingeleitet werden.
Bei einem Vergleich bzw. Ausgleich bleibt der Betrieb bestehen, beim Konkurs wird es aber aufgelöst.