Incoterm – Delivered Duty Paid

Delivered Duty Paid (DDP) ist ein sogenannter Incoterm, der aussagt, dass der Verkäufer alle Kosten und Risiken bis zum Grenzübergangsort bzw. dem benannten Lieferort an der Grenze trägt. Incoterms (International Commercial Terms) sind aus Usancen entstanden, um vor allem den internationalen Handel einfach zu gestalten. Für die eindeutige Festlegung des Erfüllungsortes der Lieferung ist die Handelskammer in Paris verantwortlich. Das Hauptziel dieser Regelung ist es, Pflichten und Rechte von Verkäufer und Käufer eindeutig festzulegen. Dazu zählen:
– Ort der Erfüllung der Lieferungsverpflichtung ( = Ort des Risiko- bzw. Eigentumsüberganges)
– Ort, an dem die Kosten für Fracht, Versicherung etc. Vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.
– Regelung, wer für die Beschaffung von Transportmitteln und Transportpapieren verantwortlich ist (wer muss z.B. das Schiff oder die Fluggesellschaft auswählen etc.)
– Regelungen, wer die Ausfuhr-, Durchfuhr- und Einfuhrformalitäten einschließlich der Verzollung und der Nebengebühren besorgen bzw. bezahlen muss).
Weiters ist zu beachten, dass Incoterms, wie zum Beispiel der Delivered Duty Paid, nicht verbindlich sind. Es muss also von den Vertragspartnern schriftlich vereinbart werden, dass diese Regelungen gelten. Bei den Incoterms wird zwischen der Einpunktklausel (Risiko und Kosten gehen an einem Ort vom Verkäufer auf den Käufer über) und der Zweipunktklausel (Risiko und Kosten gehen vom Verkäufer an den Käufer an unterschiedlichen Orten über).