Immobilienfachwirt

Die einheitliche Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zum Immobilienfachwirt umfasst:
• Die Ausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft muss erfolgreich abgeschlossen worden sein und eine mindestens 2 jährige Berufserfahrung muss vorhanden sein.
• Eine andere kaufmännische Ausbildung und mindestens 3 Jahre Berufspraxis.
• Eine mindestens 6 jährige Berufserfahrung in der Immobilienwirtschaft.
Die schriftlichen Prüfungen zum Immobilienfachwirt erfolgen in den Sparten Betriebs- und Volkswirtschaft, Management, Kommunikation und Personalwirtschaft, sowie Recht in der Immobilienwirtschaft einerseits, sowie in den „handlungsspezifischen Qualifikationen“ Objektmanagement, Projektentwicklung und –realisierung sowie Grundstücksverkehr.
Aus zwei alternativen Praxisszenen der Prüfungsbereiche kann der Prüfling bei der mündlichen Prüfung wählen.