Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen (Darlehenshypothek) sind langfriste Kredite

Hypothekendarlehen erhalten Kreditnehmer, die über Grundbesitz in Form von Grundstücken beziehungsweise Immobilien verfügen. Grundstück, Gebäude oder Eigentumswohnung dienen bei Hypothekendarlehen (Darlehenshypothek) als Kreditsicherheit. Kann ein Schuldner das von der Bank geliehene Geld nicht mehr vereinbarungsgemäß, also entsprechend den verhandelten Konditionen im Kreditvertrag, zurückzahlen, wird der Gläubiger besagtes Eigentum zwangsversteigern. Denn beim Hypothekendarlehen erlangt der Gläubiger ein dringliches Recht an dem Grundbesitz, welches der Schuldner als Kreditsicherheit einbrachte. Das sind zum überwiegenden Teil Grundstücke beziehungsweise ganze Anwesen.

Der Gläubiger ist beim Hypothekendarlehen Inhaber der Hypothek, die ins Grundbuch eingetragen wird und ihm ein dringliches Recht an Grundstück oder Immobilie gewährt. Eintreiben können Gläubiger dieses Recht allerdings nur dann, wenn der Schuldner persönliche Forderungen, welche sich aus einem Hypothekendarlehen (Darlehenshypothek) ergeben, an den Inhaber der Hypothek nicht mehr erfüllen kann. Dann kommt es im Zuge eines Konkursverfahrens zur Versteigerung des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie, der Erlös wird zur Rückzahlung des Hypothekendarlehens genutzt. Grundstückseigentümer müssen bei einem Konkursverfahren die Zwangsvollstreckung dulden, wenn im Hypothekendarlehen in dieser Hinsicht keine speziellen Sonderbedingungen vereinbart wurden. Die Hypothek (Belastung eines Grundstücks, Gebäudes, Eigentumswohnung als Kreditsicherheit) gehört zu den Grundpfandrechten. Eine Sicherungshypothek ist eine Unterkategorie der allgemein üblichen Hypothek, die auch Verkehrshypothek genannt wird. Hypothekendarlehen (Darlehenshypotheken) vergeben Kreditinstitute, Bausparkassen, Lebensversicherungen.