Hoheitsverwaltung

Die Hoheitsverwaltung wird auch Eingriffsverwaltung genannt. Die Hoheitsverwaltung hat hoheitliche Akte zu vollziehen. Im Gegensatz dazu steht die Leistungsverwaltung (auf Daseinsvorsorge gerichtet). Auf zum Beispiel Wahrung von Sicherheit und Ordnung, Verteidigung, Finanz- und Steuerwesen bezieht sich die Hoheitsverwaltung. Nach dem Rechtsstaatlichkeitsprinzip ist die Hoheitsverwaltung an Recht und Gesetz gebunden.