Hof

Eine land- oder forstwirtschaftliche Besitzung wird Hof genannt. Der Hof hat eine zur Bewirtschaftung geeignete Hofstelle, die einen bestimmten Wirtschaftswert hat. Die Bundesländer Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben eine eigene Höfeordnung. Das Erbrecht bei Höfen wird durch die Höfeordnung geregelt.
Normalerweise befindet sich der Hof im gemeinschaftlichen Eigentum der Ehegatten (Ehegattenhof) oder im Alleineigentum des Hofeigentümers. Als Teil der Erbschaft fällt der Hof nach versterben des Eigentümers nur einem Erben (Hoferben) zu. Beim Ehegattenhof ist der überlebende Ehegatte der Hoferbe. Gemeinsam können die Ehegatten aber einen Dritten als Erben bestimmten.