Heiz- und Warmwasserkosten

Zu den Betriebskosten zählen Heiz- und Warmwasserkosten. Der Vermieter darf die Heiz- und Warmwasserkosten auf den oder die Mieter umlegen. 50 % bis 70 % der Heiz- und Warmwasserkosten sind laut Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten zwingend nach Verbrauch auf die Mieter zu verteilen. Nach Wohn- und Nutzfläche wird der restliche Anteil umgelegt.