Heimfallanspruch

Heimfallanspruch
– Erbbaurecht
Heimfallansprüche werden in Erbbauverträgen vereinbart. Das grob vertragswidrige Verhalten des Erbbauberechtigten (Nichtzahlung des vereinbarten Erbbauzinses über einen längeren Zeitraum) ist meistens ausschlaggebend für einen Heimfallanspruch.
– Dauerwohnrecht
Ein Heimfallanspruch zwischen dem Berechtigten und dem Eigentümer kann auch bei einem eigentumsähnlichen Dauerwohnrecht vereinbart werden.