Hausratversicherung

Die Hausratversicherung wird auch Verbundene Hausratsversicherung genannt. Die Hausratversicherung bildet gemäß den Rechnungslegungsvorschriften für Versicherungsunternehmen einen selbständigen Versicherungszweig. Zum Schutz des Hausrats sowie einiger anderer zum Hausrat zählender bzw. in Verwahrung genommener Gegenstände vor Feuer-, Einbruchdiebstahl- sowie Beraubungs-, Leitungswasser- und Sturmschäden dient die Hausratversicherung.