Handwerkskammer

Die Handwerkskammer ist eine für das Handwerk in einer bestimmten Region
zuständige Organisation. Die Rechtsform einer Handwerkskammer ist nach Gesetz, die einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Das Zuständigkeitsgebiet einer Handwerkskammer bezeichnet man als den sogenannten
Kammerbezirk. Laut Bundesgesetz muss jeder Handwerksbetrieb in Deutschland unter
die Zuständigkeit einer für ihn zuständigen Handwerkskammer fallen. Dabei besteht
für Handwerksbetriebe jeder Größenordnung prinzipiell ein Zwang zur Mitgliedschaft
(Pflichtmitgliedschaft).

Zu den Kompetenzen einer Handwerkskammer zählen unter anderem die Vertretung des gesamten
Handwerks in der Öffentlichkeit sowie die Aufstellung verbindlicher Regelungen für die
Handwerksbetriebe in ihrem Kammerbezirk. Darüber hinaus üben die Kammern Rechtsaufsicht
über Innungen und andere Handwerkszusammenschlüsse aus.