Eine Handlungsvollmacht berechtigt einen Mitarbeiter, bestimmte Tätigkeiten auszuführen.
Sie kann auch mündlich erteilt werden und wird im Handelsregister nicht festgehalten.
Eine Handlungsvollmacht berechtigt einen Mitarbeiter, bestimmte Tätigkeiten auszuführen.
Sie kann auch mündlich erteilt werden und wird im Handelsregister nicht festgehalten.