Handelsrichter

Ein Handelsrichter ist ein ehrenamtlicher Richter in Handelssachen. Insbesondere die Eintragung in das Handelsregister als Kaufmann, als Vorstand einer Aktiengesellschaft, als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder als Vorstand einer sonstigen juristischen Person ist die Voraussetzung für den Handelsrichter. Durch die Industrie- und Handelskammer erfolgt die Ernennung des Handelsrichters auf gutachtlichen Vorschlag auf jeweils drei Jahre. Mit einem Vorsitzenden Richte rund zwei Handelsrichtern sind die Kammern für Handelssachen besetzt.