Handelsgericht

Das Handelsgericht ist eine Einrichtung der freiwilligen Schiedsgerichtsbarkeit, die um eine Schlichtung von Streitigkeiten bei inländischen oder internationalen Warengeschäften bemüht ist. Auf dem Grundgedanken, dass Streitigkeiten unter Kaufleuten zweckmäßiger durch Fachgenossen als durch die ordentlichen Gerichte entschieden werden, beruht das Handelsschiedswesen.
Der privatrechtliche Schiedsvertrag ist nach deutschem recht die Grundlage des Schiedswesens. Unter Kaufleuten bedarf eine solche Vereinbarung keiner besonderen Form, in der Regel wird eine besondere Schiedsgerichtsklausel in Kaufverträgen aufgenommen.