Haftpflichtversicherung

Der Versicherungszweig der Haftpflichtversicherung ist dadurch gekennzeichnet, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer Schutz vor Schadensersatzansprüchen Dritter gewährt. Sowohl die Befriedigung berechtigter Ansprüche als auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Rechtsschutzfunktion), die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherter Personen erhoben werden, umfasst der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung. Betriebshaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung innerhalb des Privatbereiches (Privathaftpflicht, Bauherrenhaftpflicht, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Jagdhaftpflicht, Tierhalterhaftpflicht, Haftpflicht als Wasserfahrzeughalter), Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (als Zusatzversicherung zur Privat-, Betriebs-, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung) und Produkthaftpflichtversicherung gehören zu den Arten der Haftpflichtversicherung.