Haftkapital

Das Haftkapital ist bei Kapitalgesellschaften und bei Kommanditgesellschaften der Betrag, mit dem die Gesellschafter bzw. die Kommanditisten für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft maximal haften. Den Gläubigern steht bei einem vollständig einbezahlten Haftkapital nur das Gesellschaftsvermögen zur Befriedigung ihrer Forderungen zur Verfügung. Im Handelsregister muss der Umfang des Haftkapitals eingetragen sein.