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Günstigkeitsprinzip

Die für den Arbeitnehmer jeweils günstigere Regelung ist laut dem Günstigkeitsprinzip anzuwenden und die ungünstigere zu verdrängen. Ausnahme beim Günstigkeitsprinzip: Die höherrangigere Norm lässt eine ungünstigere Regelung ausdrücklich zu (Ordnungsprinzip).


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