Günstigkeitsprinzip

Die für den Arbeitnehmer jeweils günstigere Regelung ist laut dem Günstigkeitsprinzip anzuwenden und die ungünstigere zu verdrängen. Ausnahme beim Günstigkeitsprinzip: Die höherrangigere Norm lässt eine ungünstigere Regelung ausdrücklich zu (Ordnungsprinzip).