Grundvermögen

Das Grundvermögen ist eine der vier im Bewertungsgesetz (BewG) ausgeführten Vermögensarten. Grund und Boden, Gebäude, Bestandteile und Zubehör gehören zum Grundvermögen. Soweit diese Merkmale vorhanden sind, ergeben sie das Grundstück – das heißt die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens.
Der gemeine Wert gilt als Bewertungsmaßstab des Grundvermögens. Letztmals wurden die Einheitswerte des Grundvermögens im Jahre 1964 festgestellt. An die Einheitswerte des Grundvermögens knüpfen die Grundsteuer, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie in bestimmten Fällen die Einkommensteuer an.