Grundsteuer

Die Steuer auf den Besitz von Grundstücken ist die Grundsteuer.
Die Grundsteuer wird von Städten und Gemeinden eingehoben.
Geregelt ist die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).

Es gibt eine Grundsteuer A (agrarisch) und eine Grundsteuer B (baulich).
Als Berechnungsgrundlage gilt der Einheitswert, der vom Finanzamt festgelegt wird.

Steuersätze der Grundsteuer

Es gelten folgenden Steuersätze:
6,0 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
2,6 ‰ für Einfamilienhäuser von 0 – 38.346,89 EUR Einheitswert,
3,5 ‰ für Einfamilienhäuser über 38.346,89 EUR Einheitswert,
3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser und
3,5 ‰ für alle restlichen Grundstücke.