Grundkapital

Das Grundkapital ist bei der Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH der mindestens aufzubringende Kapitalbetrag.
Das Grundkapital wird in kleine Teilbeträge zerlegt und in Form von Aktien oder Geschäftsanteilen zum Kauf angeboten.
Die Summe der Nennbeträge ergibt die Höhe des Grundkapitals.