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Grunderwerbsteuer


Beim Erwerb eines Grundstückes fällt die Grunderwerbsteuer an.
Als Bemessungsgrundlage dieser Steuer bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung. In der Regel der Kaufpreis.
Der Steuersatz beträgt 3,5% der Bemessunsgrundlage.


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