Gründung

Die Gründung ist eine Maßnahme zur Errichtung eines neuen Unternehmens. Im Rahmen der Gründung sind die Wahl der Rechtsform und des Sitzes des Unternehmens, die Höhe des Kapitalbedarfs und dessen Aufbringung durch Eigenkapital und Fremdkapital sowie auch die Feststellung des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Auch eine Gründungsbilanz ist bei der Gründung eines Unternehmens zu erstellen. Für die Gründungsbilanz gelten je nach gewählter Rechtsform unterschiedliche Formvorschriften.
Erst durch Eintragung in das Handelsregister entstehen Kapitalgesellschaften. Die so genannte Gründungsgesellschaft bilden bis zur Eintragung in das Handelsregister die Personen, die die Gründung vornehmen und vorbereiten.
Mindestens fünf Personen müssen sich bei der Gründung einer Aktiengesellschaft an der Feststellung der Satzung beteiligen sowie die Aktien gegen Einlagen übernehmen. Unter anderem haben die Gründer den ersten Aufsichtsrat zu bestellen, sowie einen Bericht über den Hergang der Gründung (Gründungsbericht) zu erstellen. Weiters hat eine Gründungsprüfung zu erfolgen.
In Form der Bargründung oder der Sachgründung kann die Gründung einer Aktiengesellschaft erfolgen.