Gewinnsteuer

Bei der Gewinnsteuer muss zwischen der Besteuerung natürlicher Personen und der Besteuerung juristischer Personen, also Kapitalgesellschaften unterscheiden werden.

Der Gewinn von Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegt der herkömmlichen Einkommensteuer.
Der Gewinn von Kapitalgesellschaften unterliegt der Körperschaftsteuer.

Eine andere Steuerart ist die GrunderwerbssteuerGewinnsteuer, die aber nicht zu den Gewinnsteuern gehört.