Gesellschaftsvertrag

Ein Gesellschaftsvertrag dient zur Klärung der Rechte und Pflichten aller beteiligten Gesellschafter (z.B. Regelung zur Gewinnverteilung, Mitarbeit, Vertretungsbefugnis usw.) und enthält wichtige Daten eines Unternehmens (z.B. Firmennamen usw.).
Bei der Gründung einer GmbH und einer AG muss der Gesellschaftsvertrag von einem Notar beglaubigt werden.